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Änderungen TRBS 2121-2

Von ZARGES erreichte uns der freundliche Hinweis, dass es Änderungen der TRBS 2121-2 gibt. Die TRBS sind die technischen Regeln für Betriebssicherheit. Sie sind Empfehlungen für die Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV.

Die Änderungen der TRBS 2121-2 betreffen nun Einsatzhöhen und Einsatzzeiten bei der Verwendung von Leitern, einerseits als Verkehrsweg und andererseits auch als hoch gelegener Arbeitsplatz. Bereits seit 2018 fordert die TRBS 2121-2 speziell für den zweiten Fall, dass eine Leiter Stufen anstatt Sprossen haben muss.

TRBS 2121-2

Wird eine Leiter ausschließlich als Verkehrsweg genutzt, also nur um einen höher gelegenen Arbeitsplatz zu erreichen, sind Sprossen nach wie vor zulässig. Allerdings ist zu beachten, dass ihr Einsatz lediglich bis zu einer Höhe von 5 Metern uneingeschränkt zulässig ist. Darüber hinaus darf eine Leiter bei sehr seltener Nutzung zwar auch verwendet werden. Jedoch bei häufiger Nutzung muss für Arbeitsplätze, die höher als 5 Meter gelegen sind, eine alternative Zugangsmöglichkeit geschaffen werden. Hier könnte zum Beispiel eine ortsfeste Steigleiter oder eine Treppe installiert werden.

Ist eine Leiter dagegen ein so genannter höher gelegener Arbeitsplatz, sprich: Wenn Arbeiten auf der Leiter stehend verrichtet werden müssen, dann wird die TRBS 2121-2 sehr konkret, wenn es auch um die Nutzungszeit geht.

Bis zu einer Höhe von 2 m dürfen Leitern mit Stufen statt Sprossen, oder Einhängetritt oder „Plattform“ uneingeschränkt und zeitlich unbegrenzt zur Anwendung kommen. Über 2 Meter und bis maximal 5 Meter Höhe verlangt die TRBS 2121-2, dass entsprechende Leitern als Arbeitsplatz nicht länger als 2 Stunden genutzt werden. Über einer Höhe von 5 Metern sind Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze nicht zulässig. Auch hier muss, wie im Fall der Nutzung als Verkehrsweg ab dieser Höhe, eine Alternative mit größerer Sicherheit zur Verfügung stehen. Für den Arbeitseinsatz in Höhen ab 5 m sollte also eine Arbeitsbühne, ein Gerüst oder etwas Ähnliches genutzt werden können.

Die Nutzung von Sprossen-Leitern ist in Ausnahmefällen zwar zulässig, doch diese müssen besonders begründet sein und verlangen eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung!

Sprosse Stufe Plattform

Sprosse, Stufe, Plattform? Auch dazu kann man natürlich in einer Norm nachschlagen. Hier ist es die EN 131-1, in der festgelegt wurde:

BauartAuftritt in mm
Sprosse20 bis 79
Stufegrößer 80
Plattformmin. 250 x 250

Das Regelwerk der TRBS kann übrigens auch online eingesehen werden, bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Hier klicken…

Speziell den Teil 2 der TRBS 2121, also „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“, finden sie zum Beispiel auch hier…


ZARGES schreibt, dass beispielsweise das Modell ZARGES Everest Plus 2E, eine Stufen-Schiebeleiter, der TRBS 2121-2 entspricht. Sie wird voraussichtlich ab Juli diesen Jahres erhältlich sein.

Sicherer Tritt durch 80 Millimeter tiefe Stufen, extrem guter Halt der Stufen dank hochfester Bördelung, sicherer Stand dank einer breiten Quertraverse am Boden. Außerdem wird Abrieb am oberen Ende der Leiter vermieden, durch ein Kopffahrwerk. Die Führungsbeschläge der neuen Schiebeleiter ZARGES Everest Plus 2E sind holmumfassed, was eine optimale Anbindung gewährleistet.

Das Modell wird in drei Ausführungen auf den Markt kommen:

  • 2 x 8
  • 2 x 10
  • 2 x 12
ZARGES Everest_Plus 2E

Wir hoffen, dass wir Ihnen schon in wenigen Monaten auch im CBdirekt Profi Shop diese TRBS 2121-2 konforme ZARGES Leiter zu einem tollen Preis anbieten können.

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